Kältetechnik
Betreiber von Kältetrocknern, die mehr als 3 kg fluorierte Treibhausgase enthalten, unterliegen Dokumentationspflichten. Sie müssen ihre Anlagen so betreiben, dass nur ein max. zulässiger Leckageverlust entsteht und dies in einem Betriebshandbuch nachweisen. Um die vorgegebenen Werte zu gewährleisten, müssen die Betreiber regelmäßige Dichtheitskontrollen von zertifizierten Unternehmen durchführen lassen. Die Höhe der zulässigen Leckage und die Häufigkeit der Dichtheitsprüfung richten sich nach der Füllmenge und dem Aufstelldatum der Anlage. Die Aufzeichnungen müssen 5 Jahre aufbewahrt und dem zuständigen Aufsichtsorganen auf Verlangen vorgelegt werden.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.
Verantwortung des Betreibers – Pflichten im Überblick
- Dichtheitsprüfung in festgelegten Abständen nur durch zertifizierte Unternehmen
- Arbeiten am Kältekreislauf nur durch zertifizierte Unternehmen
- Lecks sofort abdichten
- Nach Reparatur eines Lecks innerhalb eines Monats erneut die Dichtheit prüfen
Aufzeichnungen (Betriebshandbuch) über:
- Menge und Typ des Treibhausgases
- nachgefüllte Menge
- rückgewonnene Menge bei Wartung, Instandhaltung und Rückbau der Anlage
- Prüfergebnisse der Dichtheitskontrolle